Information
Wir sind stolz auf unsere Anpassungsfähigkeit und unser Engagement für Spitzenleistungen in jedem Aspekt unseres Services. Erkunden Sie, was wir zu bieten haben, und finden Sie heraus, wie wir zu Ihrem Erfolg beitragen können.
Häufig gestellte Fragen
Alles begann mit einer einfachen Idee, angetrieben von einer tiefen Leidenschaft. Als kleines Unternehmen sind wir stolz auf persönliche Aufmerksamkeit und Hingabe an jedes Detail. Unser Ansatz basiert auf Qualität und Integrität und stellt sicher, dass alles, was wir tun, unser Engagement für Exzellenz widerspiegelt.
Geschäftsführung: ( Albulena Thaqi )
LeoniBau UG
Tunnel Str 6 , 86156 Augsburg
Tel: 017671964378
Mobil:+49 15561 609324
Email : info@leoni-bau.de
Email : info@leonibau.de
Email : leonibau@hotmail.com
Bankdaten :
LeoniBau UG (haftungsbeschränkt)
IBAN: DE89100101231510383226
BIC: QNTODEB2XXX
Informationen/ Impressum
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die uns unsere Kunden stellen. Wir möchten Ihnen einen transparenten Einblick in unsere Arbeitsweise und unser Leistungsangebot geben. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren unter 017671964378 oder per E-Mail an: info@leonibau.de/info@leoni-bau.de
Häufig gestellte Fragen
Hier beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen unserer Kunden. Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen helfen, uns und unsere Dienstleistungen besser kennenzulernen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Was sind die häufigsten Fragen, die Ihre Kunden Ihnen stellen, bevor sie ein Projekt mit Ihnen starten?
AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Unternehmung LeoniBau UG
§ 1 Anwendungsbereich/Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Unternehmung Leoni
Trockenbau, Inh. Leutrim Thaqi (nachfolgend LT) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
geltenden Fassung. Die AGB gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen LT und dem Kunden als
Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und sind Grundlage aller vertraglichen Vereinbarungen, Lieferungen,
Leistungen und Angebote. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu
Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen berufli
chen Tätigkeit zugerechnet werden können. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
ausschließlich und spätestens durch die schriftliche Auftragserteilung/Bestellung durch den
Kunden als anerkannt. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden erkennt LT nur an, wenn LT ausdrücklich schriftlich der
Geltung dieser Bedingung des Kunden zustimmt. Die vom Kunden erteilten Auftragserteilungen
bzw. Bestellungen sind bindend, dies bedeutet u.a., dass mit der Auftragserteilung/Bestellung von
Waren und/oder Leistungen der Kunde verbindlich erklärt, diese erwerben zu wollen. LT hält sich
an eigene Angebote hinsichtlich der dort angegebenen Preise 12 Monate gebunden.
§ 2 Leistungs-/Lieferfristen und Abnahme
1. LT teil dem Kunden umgehend, spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Auftragserteilung
bzw. Bestellung einen verbindlichen Termin mit, zu dem die Arbeiten ausgeführt werden sollen.
Die Einhaltung von Terminen und Fristen für Lieferungen und/oder Montagen setzt die vorherige
Abklärung aller technischen Fragen voraus sowie den rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und
ausreichenden Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Waren, Unterlagen, erforderlichen
Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten
Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese
Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen. Die Einrede
des nicht erfüllten Vertrages verbleibt auf Seiten von LT. Die Einhaltung von Fristen für Lieferun
gen und/oder Leistungen durch LT steht des Weiteren unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen,
ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung von LT durch etwaige Zulieferanten. Ist die
Nichteinhaltung der Termine und/oder Fristen auf höhere Gewalt bei LT oder deren Lieferanten,
z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Pandemien wie z.B. Corona etc., oder auf ähnliche Ereignisse,
z.B. Streik, Aussperrung, Unwetter, etc. oder eintretende Betriebsstörungen zurückzuführen,
verlängern sich die Termine und Fristen angemessen. Wird durch die genannten Umstände die
Lieferung und/oder Leistung unmöglich, so wird LT von der Leistungs- und/oder Lieferpflicht frei,
der Kunde kann in diesen Fällen Schadensersatz nicht geltend machen. Vom Vertrag kann der
Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung zum
erheblichen Nachteil des Kunden ist. Gerät LT mit einer Leistung oder Lieferung in Verzug, so ist
der Kunde berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren ergebnislosen Ablauf er
vom Vertrag zurücktreten kann. Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- und/oder
Lieferfrist bzw. ein bestimmter Leistungs- und/oder Liefertermin vereinbart, so sind Schadener
satzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder Leistung ausgeschlossen, sofern die
Verspätung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens LT zurückzuführen ist.
2. Die Ausführungen der Lieferungen, Arbeiten und der Leistungen von LT richten sich nach dem
zugrundeliegenden Vertrag und erfolgen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so
ist LT berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Weitere Ausführungen
hierzu vgl. unten unter § 3. Die Abnahme durch den Kunden hat umgehend nach erfolgter Liefe
rung und/oder Montage zu erfolgen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abge
nommen mit Ablauf von 10 Werktagen nach Lieferung und /oder Montage. Dies gilt auch für
Teilabnahmen. Hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen,
so gilt die Abnahme als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Etwaige Vorbehalte wegen
eventueller Mängel hat der Kunde sofort bei deren Bekanntwerden, sonst spätestens jedoch bei
der Abnahme bzw. der Teilabnahme schriftlich geltend zu machen, da ansonsten eine Geltendma
chung ausgeschlossen ist. Mit der Abnahme geht die Gefahr des Untergangs und/oder für Be
schädigungen, insbesondere durch unabwendbare Umstände oder höhere Gewalt, auf den
Kunden über.
§ 3 Zahlungen, Preise, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart ist, gelten die im Kaufvertrag bzw. Auftrag
vereinbarten Gesamtkaufpreise/-beträge inkl. Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
Zahlungen haben ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Kunde ver
pflichtet sich bei Auftragserteilung bzw. Auftragsbestätigung eine Anzahlung i.H.v. 30 % des
Gesamtpreises an TH zu leisten und zwar binnen einer Frist von 14 Tagen ab Auftragsbestätigung.
Weitere 30% werden bei hälftig erbrachter Leistung zu sofort fällig. Der restliche Betrag ist nach
erfolgter Erledigung der Arbeiten bzw. der Abnahme innerhalb von 3 Tagen fällig. Entscheidend ist
insofern der jeweilige Geldeingang. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
LT ist in diesem Fall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz der europäischen Zentralbank (EZB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines
höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Näheres wie Abzug von Skonto, etc. ist nur bei
besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.
2. LT behält sich das Recht vor, alle Leistungen ruhen zu lassen, bis diese oben genannten
Anzahlungen bzw. weitere Teilzahlungen beglichen worden sind. Nach Setzung einer angemesse
nen Nachfrist von 14 Tagen, die erfolglos verstreicht, ist LT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und Schadensersatz zu verlangen. Als Schadensersatz in diesem Fall kann LT (insgesamt) 25 %
des Gesamtauftragsvolumens ohne Abzüge fordern. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Annahme
der Lieferung/Leistung (in Teilen) verweigert. Es bleibt dem Kunden nachgelassen nachzuweisen,
ein Schaden oder eine Wertminderung sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die
Pauschale.
3. Der Kunde darf sämtliche ausgehändigte Unterlagen, wie Leistungsbeschreibungen, Pläne,
Entwürfe, etc. nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von LT vervielfältigen oder
weitergeben. LT behält das Eigentum an sämtlichen gelieferten und/oder montierten Sachen, etc.
bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag vor,
erst dann erlischt der Eigentumsvorbehalt. Dieser Eigentumsvorbehalt berechtigt LT auch dazu,
bei Zahlungsverzug des Kunden nach vorheriger Ankündigung gelieferte und/oder montierte
Sachen sowie dort noch vorhandene Gerätschaften beim Kunden wieder abzuholen. Der Kunde
verpflichtet sich in diesem Fall zur vollumfänglichen Kooperation, insbesondere was den Zutritt zu
Häusern, Wohnungen, Grundstücken, etc. in und/oder auf denen sich von LT gelieferte Sachen
befinden, betrifft. Der Kunde hat LT unverzüglich zu benachrichtigen, wenn gelieferte Gegenstände
gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind und gegenüber Dritten unverzüglich auf
das Eigentum von LT hinzuweisen. Kosten von eventuell erforderlich werdender Rechtsverfolgung
durch LT hat der Kunde zu erstatten. Der Kunde ist nicht berechtigt, über die gelieferten Sachen zu
verfügen oder diese weiter zu veräußern bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen an
LT.
4. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsver
weigerungsrechtes durch den Kunden ist nur zulässig, wenn seine Gegenansprüche rechts
kräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der
Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis be
ruht. Die Abtretung oder Verpfändung jeglicher Forderungen oder Ansprüche oder Rechte
gegen LT an Dritte ist ausgeschlossen, sofern der Abtretung nicht ausdrücklich in Textform
zugestimmt wurde. Das Abtretungsverbot betrifft auch etwaige Schadens- und/oder Gewähr
leistungsansprüche;; diese stehen lediglich dem Kunden als Vertragspartner von LT zu.
§ 4 Gewährleistung, Haftung, Verjährung, Sonstiges
1. Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten durch den Kunden setzt voraus, dass der
Kunde empfangene Ware bzw. angenommene Leistungen unverzüglich nach Erhalt bzw. Er
bringung auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und
deren Eigenschaften untersucht hat. Offensichtliche Mängel als auch Schäden sind vom Kun
den unverzüglich schriftlich gegenüber LT anzuzeigen. Im Übrigen gelten die Ausführungen zur
Abnahme. Gewährleistungsrechte bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der
vereinbarten Beschaffenheit oder bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der
gelieferten Ware bzw. der erbrachten Dienstleistung. Erfolgt die Mängelrüge im Ergebnis unbe
rechtigt, ist LT berechtigt, die aus Anlass der Beanstandung entstandenen Aufwendungen vom
Kunden ersetzt zu verlangen. Der Kunde ist bei festgestellten und zwischen den Parteien un
streitigen Mängeln berechtigt, Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu
verlangen. LT ist jedoch berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung der Vergü
tung bzw. jeweiligen Preises (Minderung) oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlge
schlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat LT die Nacherfüllung insgesamt ver
weigert, kann der Kunde Minderung nach den gesetzlichen Vorgaben verlangen. Ansonsten
werden weitergehende Ansprüche auf Minderung oder auch Schadensersatz wegen etwaiger
Mängel im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
LT haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, soweit die bestehende Haftpflichtversicherung Ersatz leistet. Bei
fahrlässig verursachten sonstigen Sach- und Vermögensschäden haften LT und seine Erfül
lungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach
beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Bei
einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten ist eine Haftung
ausgeschlossen.
Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften
des BGB, d.h. i.d.R. in 2 Jahren, gerechnet ab Gefahrübergang bzw. Abnahme. Bei Lieferung
gebrauchter Sachen beträgt die Verjährung 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang bzw. Ab-
nahme. Bei Bauwerken und/oder der Lieferung von Baumaterialien - sofern diese eingebaut
werden - beträgt die Verjährung 5 Jahre ab Gefahrübergang/Abnahme, für gebrauchte Bauma
terialien 1 Jahr ab Gefahrübergang/Abnahme.
Für Baustoffe, Bauteile, etc., die vom Kunden geliefert werden, und für Schäden, die aus Arbei
ten anderer vom Kunden beauftragter Firmen bzw. Auftragsnehmer stammen, wird von LT kei
ne Gewährleistung und kein Schadensersatz übernommen.
§ 5 Pflichten des Kunden
Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über verlaufende Versogungs
leitungen und sonstige Leitungen genau wahrzunehmen und genauestens mitzuteilen. Sollte
dies nicht geschehen, kann LT für eventuelle herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung über
nehmen. Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie Leitungs-, Bau-, Lagepläne, Leis
tungsbeschreibungen o.ä. werden vom Kunden rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender An
zahl zur Verfügung gestellt. Leistungen hierzu wie Berechnungen, Zeichnungen, Leistungsbe
schreibungen und dergleichen, zu denen LT beauftragt wird, werden gesondert berechnet, so
fern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde hat für die Aufrechterhaltung der all
gemeinen Ordnung in den relevanten Räumlichkeiten bzw. auf der Baustelle zu sorgen und das
Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffent
lich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse herbeizuführen. Hat LT Bedenken gegen die
vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Güte der vom Kunden gelieferten Waren, etc. oder
gegen Leistungen anderer Unternehmer, so hat LT diese dem Kunden unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Der Kunde bleibt jedoch für seine Angaben, Anordnungen oder Lieferungen ver
antwortlich. Sollte der Kunde die Bedenken nicht teilen, lehnt LT sämtliche Gewährleistungs-
bzw. Mängelansprüche ab. Der Kunde hat LT die erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse
für Wasser, Energie, etc. unentgeltlich in den entsprechenden Räumlichkeiten bzw. auf der
Baustelle zur Verfügung zu stellen, die von LT in der für die Ausführung der Leistungen erfor
derlichen Menge unentgeltlich entnommen werden können. Sollte dies nicht möglich sein so
trägt der Kunde die Kosten für die Bereitstellung. LT hat generell bauliche Veränderungen oder
Nichteinhaltung der geplanten Vorgaben nach Aufmassnahme nicht zu verantworten. Sollten
solche Veränderungen zu notwendigen Mehrarbeiten, Nachbesserungen und/oder Nachliefe
rungen führen, ist hierfür alleine der Kunde verantwortlich und haftbar. Dies gilt auch, sollte der
Kunde selbst Änderungen am Kaufgegenstand und/oder Montageleistungen vornehmen oder
vornehmen lassen.
§ 6 Schlussbestimmungen
Mündliche Vereinbarungen sind nicht getroffen. Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages
einschließlich dieser Klausel bedarf der Schriftform. Sollte eine Regelung dieser Bedingungen
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder durch Rechtsprechung oder durch ge
setzliche Regelungen unwirksam werden oder sich eine Regelungslücke herausstellen, so hat
dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen zur Folge;; der Auftrag/Vertrag bleibt im
Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat
vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Regelung am ehesten entspricht. Erfüllungsort ist der Sitz von LT. Der
Gerichtsstand richtet sich ebenfalls, soweit zulässig, nach dem Sitz von LT. Es gilt deutsches
Recht.
Können Sie uns kurz erklären, wie ein typisches Projekt bei Ihnen abläuft – vom ersten Kontakt bis zur Schlüsselübergabe?
Bei der Leonibau UG sorgen wir dafür, dass Ihr Projekt stressfrei, transparent und termingerecht umgesetzt wird.
- Erstkontakt & Beratung: Sie kontaktieren uns – telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Wir besprechen Ihre Wünsche, Vorstellungen und klären alle grundlegenden Fragen.
- Besichtigung & Planung: Wir besuchen Ihr Objekt, prüfen den Zustand und erstellen einen individuellen Projektplan. Darauf basierend erhalten Sie ein transparentes, unverbindliches Angebot.
- Angebot & Abstimmung: Sie prüfen unser Angebot in Ruhe und geben uns Ihr Go. Wir legen gemeinsam den Zeitplan, Ablauf und die einzelnen Arbeitsschritte fest.
- Umsetzung der Arbeiten: Unser erfahrenes Team führt alle Renovierungs- und Sanierungsarbeiten professionell, sauber und termingerecht aus. Während des gesamten Projekts haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Sie über den Fortschritt informiert.
- Qualitätskontrolle & Fertigstellung: Nach Abschluss prüfen wir alle Arbeiten sorgfältig und beheben letzte Details.
- Schlüsselübergabe: Sie erhalten Ihr Objekt schlüsselfertig, sauber und bereit zur Nutzung.
✔ Ihr Vorteil mit Leonibau UG: Alles aus einer Hand, Klare Abläufe & transparente Kommunikation, Termintreue & saubere Ausführung, Stressfreie, schlüsselfertige Übergabe
Was unterscheidet Leonibau UG von anderen Anbietern und warum sollten Kunden sich für Sie entscheiden?
Die Leonibau UG hebt sich von anderen Anbietern durch Zuverlässigkeit, Qualität und persönliche Betreuung ab.
Was uns besonders macht:
- Alles aus einer Hand – von Renovierung, Sanierung bis zur schlüsselfertigen Übergabe.
- Ein fester Ansprechpartner – Sie müssen sich nicht um die Koordination mehrerer Handwerker kümmern.
- Individuelle Lösungen – wir gehen auf Ihre Wünsche ein und bieten maßgeschneiderte Konzepte.
- Termintreue & saubere Ausführung – wir halten uns an vereinbarte Zeitpläne und achten auf Präzision.
- Faire Preise & transparente Angebote – keine versteckten Kosten, klare Kommunikation.
- Kundenzufriedenheit steht an erster Stelle – wir arbeiten so, dass Sie am Ende rundum zufrieden sind.
Warum Kunden sich für Leonibau UG entscheiden: Mit uns erhalten Sie einen verlässlichen Partner, der Projekte stressfrei, professionell und hochwertig umsetzt. Wir verwandeln Ihre Ideen in sichtbare, schlüsselfertige Ergebnisse – zuverlässig, sauber und termingerecht.
Bei der Leonibau UG haben wir uns auf Renovierung, Sanierung und schlüsselfertige Umbauten spezialisiert. Besonders gern übernehmen wir Projekte, bei denen wir komplett von der Planung bis zur Fertigstellung betreuen können.
Unsere besonderen Stärken:
- Trockenbau & Raumgestaltung – Wände, Decken und Raumaufteilungen sauber und präzise umsetzen.
- Bodenarbeiten – Laminat, Parkett, Vinyl oder Fliesen, fachgerecht verlegt.
- Wand- & Malerarbeiten – Spachtel- und Streicharbeiten für ein perfektes Finish.
- Dämmung & Energieeffizienz – Dachbodenisolierung und Wärmeschutz für ein angenehmes Raumklima.
- Schlüsselfertige Renovierungen – alles aus einer Hand, stressfrei für den Kunden.
- Individuelle Umbauten & Anpassungen – zum Beispiel Innentüren, Raumänderungen oder Projektänderungen nach Kundenwunsch.
Wir sehen jeden Raum als Gestaltungschance und freuen uns, aus alten Räumen moderne, funktionale und hochwertige Wohn- oder Arbeitsbereiche zu schaffen. Unsere Kunden profitieren dabei von fachlicher Expertise, Präzision und Termintreue – vom ersten Kontakt bis zur Schlüsselübergabe.
Bevor unsere Kunden ein Projekt mit der Leonibau UG starten, haben sie meist ähnliche Fragen – und wir beantworten sie klar, transparent und ehrlich:
Die häufigsten Fragen:
- Wie läuft ein Projekt mit Ihnen genau ab? – Wir erklären Schritt für Schritt von der Planung bis zur schlüsselfertigen Übergabe.
- Was kostet ein Renovierungs- oder Sanierungsprojekt? – Wir erstellen ein transparentes, faires Angebot ohne versteckte Kosten.
- Wie lange dauert das Projekt? – Wir planen termingerecht und halten Sie während der gesamten Dauer auf dem Laufenden.
- Wer ist mein Ansprechpartner? – Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner, der alles koordiniert.
- Welche Leistungen bieten Sie genau an? – Von Trockenbau, Boden, Spachtel- und Malerarbeiten, Innentüren, Dämmung bis hin zu Dachbodenausbau und schlüsselfertiger Renovierung – alles aus einer Hand.
- Wie stellen Sie die Qualität Ihrer Arbeit sicher? – Wir arbeiten sauber, präzise und verwenden hochwertige Materialien, die lange halten.
✅ Unser Ziel: Wir möchten, dass unsere Kunden sich sicher und gut betreut fühlen, bevor sie ein Projekt starten. Mit der Leonibau UG wissen Sie von Anfang an: alles aus einer Hand, termingerecht und zuverlässig.
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Jenseits des Gewöhnlichen
Hier beginnt unsere Reise. Lernen Sie unser Unternehmen und unsere Arbeit kennen. Wir legen großen Wert auf Qualität und hervorragenden Service. Begleiten Sie uns, während wir gemeinsam wachsen und erfolgreich sind. Wir freuen uns, dass Sie hier sind, um Teil unserer Geschichte zu sein.